Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0387

2006/18/0387Verwaltungsgerichtshof14.12.2006

Regest

Besondere Rechtsgebiete Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0387

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.2006
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2006:2006180387.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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