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2006/18/0387•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0387
2006/18/0387Verwaltungsgerichtshof14.12.2006
Besondere Rechtsgebiete Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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