projekte
2006/18/0346•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0346
2006/18/0346Verwaltungsgerichtshof04.06.2009
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 610,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.