Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0278

2006/18/0278Verwaltungsgerichtshof11.12.2007

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Instanzenzug sachliche Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0278

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2007
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2007:2006180278.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.