Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0276

2006/18/0276Verwaltungsgerichtshof19.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0276

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.02.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2006180276.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 332, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.