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2006/18/0263•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0263
2006/18/0263Verwaltungsgerichtshof14.06.2007
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
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