Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0254

2006/18/0254Verwaltungsgerichtshof16.01.2007

Regest

Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0254

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.01.2007
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2007:2006180254.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund den Aufwand in Höhe von EUR 51,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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