Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0197

2006/18/0197Verwaltungsgerichtshof25.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0197

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.2007
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2007:2006180197.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 51,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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