Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0188

2006/18/0188Verwaltungsgerichtshof13.03.2007

Regest

Besondere Rechtsgebiete Instanzenzug sachliche Zuständigkeit Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde "zu einem anderen Bescheid"

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0188

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.2007
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2007:2006180188.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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