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2006/18/0188•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0188
2006/18/0188Verwaltungsgerichtshof13.03.2007
Besondere Rechtsgebiete Instanzenzug sachliche Zuständigkeit Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde "zu einem anderen Bescheid"
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 991,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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