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2006/18/0179•Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0179
2006/18/0179Verwaltungsgerichtshof03.07.2007
Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.171,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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