Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0155

2006/18/0155Verwaltungsgerichtshof29.06.2010

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0155

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.06.2010
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2010:2006180155.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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