Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0024

2006/18/0024Verwaltungsgerichtshof26.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/18/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2006180024.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 28,70 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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