Verwaltungsgerichtshof 2006/01/0520

2006/01/0520Verwaltungsgerichtshof25.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2006/01/0520

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.2009
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2009:2006010520.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.286,4 binnen zwei Wochen zu ersetzen.

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