Verwaltungsgerichtshof 2005/21/0294

2005/21/0294Verwaltungsgerichtshof30.01.2007

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2005/21/0294

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.2007
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2007:2005210294.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 51,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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