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2004/21/0328•Verwaltungsgerichtshof 2004/21/0328
2004/21/0328Verwaltungsgerichtshof20.12.2007
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Umfang der Abänderungsbefugnis Auswechslung des Rechtsgrundes
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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