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2004/18/0182•Verwaltungsgerichtshof 2004/18/0182
2004/18/0182Verwaltungsgerichtshof29.11.2006
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 51,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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