Verwaltungsgerichtshof 2004/18/0182

2004/18/0182Verwaltungsgerichtshof29.11.2006

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2004/18/0182

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.2006
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2006:2004180182.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 51,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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