Verwaltungsgerichtshof 2003/18/0287

2003/18/0287Verwaltungsgerichtshof14.12.2006

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2003/18/0287

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.2006
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2006:2003180287.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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