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2003/18/0287•Verwaltungsgerichtshof 2003/18/0287
2003/18/0287Verwaltungsgerichtshof14.12.2006
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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