Verwaltungsgerichtshof 99/19/0088

99/19/0088Verwaltungsgerichtshof23.11.2001

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 99/19/0088

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.2001
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2001:1999190088.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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