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99/18/0236•Verwaltungsgerichtshof 99/18/0236
99/18/0236Verwaltungsgerichtshof17.02.2000
Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 VwRallg7 Refoulement-Verbot<br/>
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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