Verwaltungsgerichtshof 98/19/0195

98/19/0195Verwaltungsgerichtshof23.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/19/0195

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1999
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1999:1998190195.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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