Verwaltungsgerichtshof 98/19/0071

98/19/0071Verwaltungsgerichtshof18.09.1998

Regest

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1 "zu einem anderen Bescheid" Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Verwaltungsstrafverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/19/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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