Verwaltungsgerichtshof 98/18/0343

98/18/0343Verwaltungsgerichtshof21.01.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/18/0343

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.01.1999
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1999:1998180343.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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