Verwaltungsgerichtshof 98/18/0175

98/18/0175Verwaltungsgerichtshof17.09.1998

Regest

Begründung von Ermessensentscheidungen Ermessen Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/18/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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