Verwaltungsgerichtshof 98/18/0142

98/18/0142Verwaltungsgerichtshof17.09.1998

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/18/0142

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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