Verwaltungsgerichtshof 98/17/0187

98/17/0187Verwaltungsgerichtshof17.08.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/17/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.08.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Die belangte Behörde hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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