Verwaltungsgerichtshof 98/17/0077

98/17/0077Verwaltungsgerichtshof22.09.1998

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/17/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.180,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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