Verwaltungsgerichtshof 98/17/0020

98/17/0020Verwaltungsgerichtshof17.08.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/17/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.08.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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