Verwaltungsgerichtshof 98/13/0080

98/13/0080Verwaltungsgerichtshof27.08.1998

Regest

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/13/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.08.1998

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Soweit die Beschwerde Körperschaftsteuer 1986 betrifft, wird sie zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird hinsichtlich der einleitend angeführten Abga als unbegründet abgewiesen.

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