Verwaltungsgerichtshof 98/12/0163

98/12/0163Verwaltungsgerichtshof02.09.1998

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/12/0163

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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