Verwaltungsgerichtshof 98/11/0144

98/11/0144Verwaltungsgerichtshof25.08.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/11/0144

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.08.1998

Spruch

I). zu Recht erkannt:

Der erstangefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II). den Beschluß gefaßt:

Die Behandlung der Beschwerde gegen den zweitangefochtenen Bescheid wird abgelehnt.

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