Verwaltungsgerichtshof 98/10/0298

98/10/0298Verwaltungsgerichtshof07.09.1998

Regest

Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3 Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/10/0298

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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