Verwaltungsgerichtshof 98/10/0248

98/10/0248Verwaltungsgerichtshof07.09.1998

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung Jagdgesellschaft Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien Verwaltungsverfahren Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Zivilrecht Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches Recht Verwaltungsvorschriften vom bürgerlichen Recht abweichend

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/10/0248

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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