Verwaltungsgerichtshof 98/10/0236

98/10/0236Verwaltungsgerichtshof07.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/10/0236

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Das Land Burgenland hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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