Verwaltungsgerichtshof 98/09/0019

98/09/0019Verwaltungsgerichtshof16.09.1998

Regest

Anspruchsvoraussetzung Begriff der Hilflosigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/09/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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