Verwaltungsgerichtshof 98/08/0151

98/08/0151Verwaltungsgerichtshof08.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/08/0151

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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