Verwaltungsgerichtshof 98/06/0005

98/06/0005Verwaltungsgerichtshof03.09.1998

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/06/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.09.1998

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Erst- bis Sechstbeschwerdeführer haben dem Land Vorarlberg zusammen Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen, der Siebentbeschwerdeführer hat dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 4.000,-- und dem mitbeteiligten G Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren des mitbeteiligten G wird abgewiesen.

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