Verwaltungsgerichtshof 98/05/0106

98/05/0106Verwaltungsgerichtshof01.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/05/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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