Verwaltungsgerichtshof 98/05/0080

98/05/0080Verwaltungsgerichtshof01.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/05/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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