Verwaltungsgerichtshof 98/05/0060

98/05/0060Verwaltungsgerichtshof01.09.1998

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/05/0060

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird hinsichtlich des Abbruchauftrages für die sechs Stallungen für die Hundezucht als unbegründet abgewiesen; im übrigen wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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