Verwaltungsgerichtshof 98/04/0090

98/04/0090Verwaltungsgerichtshof09.09.1998

Regest

Gutachten rechtliche Beurteilung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/04/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.