Verwaltungsgerichtshof 98/04/0076

98/04/0076Verwaltungsgerichtshof09.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/04/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der darin enthaltenen Abweisung des Ansuchens des Beschwerdeführers vom 29. Juli 1994 in der Fassung des Schriftsatzes vom 8. Juli 1996 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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