Verwaltungsgerichtshof 98/04/0070

98/04/0070Verwaltungsgerichtshof09.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/04/0070

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Begehren der Beschwerdeführerin auf Ersatz von Aufwendungen wird abgewiesen.

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