Verwaltungsgerichtshof 98/04/0066

98/04/0066Verwaltungsgerichtshof09.09.1998

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/04/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletz ung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 15 .000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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