Verwaltungsgerichtshof 98/04/0057

98/04/0057Verwaltungsgerichtshof09.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/04/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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