Verwaltungsgerichtshof 98/03/0112

98/03/0112Verwaltungsgerichtshof08.09.1998

Regest

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/03/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565, -- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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