Verwaltungsgerichtshof 98/01/0091

98/01/0091Verwaltungsgerichtshof23.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 98/01/0091

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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