Verwaltungsgerichtshof 97/19/1010

97/19/1010Verwaltungsgerichtshof18.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/19/1010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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