Verwaltungsgerichtshof 97/19/0773

97/19/0773Verwaltungsgerichtshof18.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/19/0773

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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