Verwaltungsgerichtshof 97/19/0315

97/19/0315Verwaltungsgerichtshof04.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/19/0315

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.1998

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund (Bundesminister für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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