Verwaltungsgerichtshof 97/19/0265

97/19/0265Verwaltungsgerichtshof18.09.1998

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/19/0265

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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