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97/17/0448•Verwaltungsgerichtshof 97/17/0448
97/17/0448Verwaltungsgerichtshof22.09.1998
Fertigungsklausel sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4 Zurechnung von Organhandlungen Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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