Verwaltungsgerichtshof 97/17/0448

97/17/0448Verwaltungsgerichtshof22.09.1998

Regest

Fertigungsklausel sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4 Zurechnung von Organhandlungen Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/17/0448

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.